Kontakt

Hauptniederlassung Wuppertal

Rechtsanwaltskanzlei Yvonne Exner

Oberdörnen 69
42283 Wuppertal – Barmen

Telefon: 0202 – 30 99 252
Telefax: 0202 – 30 99 253

Mail: info@advokatin-exner.de

Ihr Weg zu uns

Sie finden unsere Kanzlei in Wuppertal Barmen nähe Adlerbrücke.

Mit dem PKW: Fahren Sie die B7 (Friedrich Engels Allee) bis zum Alten Markt (Zentrum Barmen). Biegen Sie auf den Steinweg ab und fahren an der nächsten Kreuzung links in die Bleicherstraße, diese geht in die Straße Unterdörnen über. Biegen Sie rechts in die Straße Zur Dörner Brücke, die nächste Parallelstraße ist Oberdörnen. Hinsichtlich Parkmöglichkeiten wenden Sie sich bitte vorab an unsere Mitarbeiterinnen.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Mit der Schwebebahn kommend, steigen Sie bitte an der Station Adlerbrücke aus. Überqueren Sie die Straße Unterdörnen und gehen weiter durch die Adlerstraße. Die nächste Straße rechts ist bereits Oberdörnen, nach etwa 200 Meter auf der linken Seite bei Hausnummer 69 finden Sie unsere Kanzlei. (Fußweg ca. 5 Minuten).

Bild zeigt Karte von Wuppertal – Rechtsanwältin Yvonne Exner, Wuppertal und Sprockhövel. Fachanwältin für Familienrecht

Zweigstelle Sprockhövel

Rechtsanwaltskanzlei Yvonne Exner

Friedrichstraße 2
45549 Sprockhövel

Telefon: 02324 - 99 04 580
Telefax: 0202 – 30 99 253

Mail: info@advokatin-exner.de

Erstberatung / Telefonische Erstberatung

Auch für ein erstes Beratungsgespräch wird gemäß RVG eine Gebühr fällig, die sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert richtet. Bei einem Verbraucher ist die Höhe der Erstberatungsgebühr auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen begrenzt. Zumeist kann im Rahmen der Erstberatung geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Mandanten zustehen und welches Kostenrisiko besteht. Wird sodann ein Mandat erteilt, werden die Gebühren für die weitere Tätigkeit in derselben Angelegenheit mit der Erstberatungsgebühr verrechnet.

Eine telefonische Erstberatung ist möglich.

Selbstverständlich übernehme ich auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Zwecks Inanspruchnahme fragen Sie doch bitte einfach bei uns nach.

Hinweise:
Im Falle einer Beratungshilfe, kann ein Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Für die Prozesskostenhilfe können Sie den Antrag auf meiner Seite in der Rubrik Formulare finden und für den Termin bereits vorab ausfüllen.